Finden Sie hier Antworten rund um das Thema Leasing
Allgemein
Das ist der Unterschied zwischen einem Kilometer- und Restwertleasing.
Der Unterschied liegt in der Abrechnungsbasis des Vertrags:
- beim Kilometerleasing ist die Kilometerlaufleistung die Berechnungsgrundlage
- beim Restwertleasing ist der vereinbarte Restwert die Berechnungsgrundlage
Diese Unterlagen sind für einen Leasingvertragsantrag erforderlich.
Um einen Leasingvertrag abschließen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen: Gültiger Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument. Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates benötigen zusätzlich eine Meldebscheinigung. Bei Nicht EU-Bürgern ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Darüber hinaus sollten Sie Ihre letzten drei Gehaltsnachweise mitbringen. Über eventuell notwendige Bonitätsunterlagen informiert Sie Ihr Händler individuell.
Das sind die Unterschiede zwischen Finanzierung und Leasing.
Bei Finanzierung und Leasing werden Raten gezahlt und Zinsen berechnet. Der Unterschied zwischen den beiden Finanzierungsformen besteht darin, dass beim Leasing die Raten lediglich für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlt werden, während das Fahrzeug bei der Finanzierung nach vollständiger Abzahlung des Kredits in das Eigentum des Besitzers übergeht. Beim Leasing erwerben Sie nur das Nutzungsrecht am Fahrzeug und geben es am Ende der Laufzeit an den Händler zurück.
Warum Sie Ihr Leasingfahrzeug nicht kaufen können.
Der Erwerb des Leasingfahrzeugs ist aus vertragsrechtlichen und steuerlichen Gründen ausgeschlossen. Das Fahrzeug wird unsererseits an den Rücknahmehändler veräußert. Sofern Sie Interesse am Erwerb haben, bitten wir Sie, sich an Ihren Renault Händler zu wenden.
Kosten
Mit diesen Kosten ist beim Abschluss Ihres Leasingvertrags zu rechnen.
Vertrag
Das müssen Sie tun, wenn Sie Ihren Leasingvertrag frühzeitig beenden möchten.
Der Leasingvertrag ist fest an die vertraglich vereinbarte Laufzeit gebunden. Sollten Sie Interesse an einem neuen Fahrzeug haben oder müssen Sie aus wichtigen Gründen den Vertrag vorzeitig beenden, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Händler in Verbindung.
Das können Sie mit Ihrem Leasingvertrag zum Vertragsende tun, wenn Ihr neues Fahrzeug nicht rechtzeitig verfügbar ist.
Ist Ihr neues Fahrzeug nicht rechtzeitig verfügbar, setzen Sie sich bitte vor Vertragsauslauf mit Ihrem Vertragshändler in Verbindung. Dort wird man Sie gerne beraten. Gleichzeitig haben Sie auch die Möglichkeit, sich über unsere aktuellen Konditionen sowie über die sonstigen Serviceleistungen zu informieren.
So können Sie die vereinbarte Fahrleistung in Ihrem Leasingvertrag anpassen.
Eine Anpassung der Fahrleistung unterliegt verschiedenen Voraussetzungen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Renault Händler.
So verläuft die Abrechnung bei Auslauf Ihres Kilometerleasingvertrags.
Bei Vertragsende füllt Ihr Renault Händler mit Ihnen gemeinsam ein Rückgabeprotokoll aus und führt ggf. eine Abrechnung auf Grundlage der vereinbarten Kilometer durch.
So verläuft die Abrechnung bei Auslauf Ihres Restwertleasingvertrags.
Bei Vertragsende füllt Ihr Renault Händler mit Ihnen gemeinsam ein Rückgabeprotokoll aus und führt ggf. eine Abrechnung über vorhandene Schäden oder Mängel durch.
Was Sie tun sollten, wenn Sie Ihr Leasingfahrzeug reparieren lassen müssen.
Sollte einmal ein Schaden an Ihrem Fahrzeug sein, beauftragen Sie bitte einen Renault Händler mit der Reparatur.
Das ist bei der Fahrzeugrückgabe am Ende Ihres Leasingvertrags zu beachten.
Gebrauchtwagenleasing
So erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Gebrauchtwagen leasen wollen.
Für nähere Informationen über das Leasing eines Gebrauchtwagens über Renault Financial Services, sprechen Sie einen Renault Händler Ihrer Wahl an.
Schaden
Das müssen Sie nach einem Unfall tun.
Ein Unfall ist grundsätzlich und unverzüglich der Bank bzw. Leasinggesellschaft mitzuteilen.
Hierzu füllen Sie ganz einfach die Schadensmeldung direkt online aus.
Anschließend setzen wir uns bezüglich der Regulierung umgehend mit Ihnen oder der Versicherung in Verbindung.
Warum Sie bei Reparaturen an Ihrem Fahrzeug zu einem Vertragshändler gehen sollten.
Grundsätzlich sind notwendige Reparaturarbeiten in einem autorisierten bzw. vom Hersteller anerkannten Betrieb durchzuführen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Originalteile und -lacke verwendet und eventuelle Garantieansprüche nicht gefährdet werden.
Finden Sie Ihren Ansprechpartner bei technischen Mängeln am Fahrzeug.
Sofern ein technischer Mangel an Ihrem Fahrzeug aufgetreten ist, bitten wir Sie, sich an Ihren Renault Händler zu wenden.